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   BAG, 18.11.2004 - 8 AZR 674/03   

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BAG, 18.11.2004 - 8 AZR 674/03 (https://dejure.org/2004,6292)
BAG, Entscheidung vom 18.11.2004 - 8 AZR 674/03 (https://dejure.org/2004,6292)
BAG, Entscheidung vom 18. November 2004 - 8 AZR 674/03 (https://dejure.org/2004,6292)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Eingruppierung einer Schulleiterin einer Grundschule, die nach zunächst erfolgter Herabgruppierung wegen Absinkens der Schülerzahlen an eine Grundschule mit höheren Schülerzahlen versetzt wurde

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rückgruppierung einer Lehrerin in der Besoldungsgruppe, wegen Abnahme der Schülerzahl an der von ihr geleiteten Grundschule; Begründung eines Verpflichtungswillens des Landes durch Angabe der Vergütungsgruppe in dem Arbeitsvertrag; Einordnung einer Lehrerin als ...

  • Judicialis

    BAT-O § 22; ; BAT-O § 23; ; Änderungstarifvertrag Nr. 1 zum Ersten Tarifvertrag zur Anpassung des Tarifrechts - Manteltarifliche Vorschriften - (BAT-O) vom 8. Mai 1991 § 2; ; BBesG Anlage I BBesO

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eingruppierung von Lehrern; öffentlicher Dienst - Eingruppierung einer Schulleiterin einer Grundschule in Sachsen nach zunächst erfolgter Herabgruppierung wegen Absinkens der Schülerzahlen nach einer Versetzung an eine Grundschule mit höheren Schülerzahlen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2005, 560 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 05.09.2002 - 8 AZR 620/01

    Eingruppierung einer stellvertretenden Schulleiterin einer Grundschule in Sachsen

    Auszug aus BAG, 18.11.2004 - 8 AZR 674/03
    Ohne Hinzutreten weiterer Umstände kann ein Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes eine solche Bedeutung der Angabe der Vergütungsgruppe schon deshalb nicht entnehmen, weil der Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes grundsätzlich keine übertarifliche Vergütung, sondern nur das gewähren will, was dem Arbeitnehmer tariflich zusteht (vgl. hierzu Senat 5. September 2002 - 8 AZR 620/01 - AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 93 mwN).

    bb) Unabhängig davon, ob die Klägerin als Lehrkraft mit einer Lehrbefähigung nach dem Recht der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik gemäß der Vorbemerkung Nr. 16b zur BBesO nicht nach den Besoldungsgruppen der BBesO eingestuft werden könnte, kann offen bleiben, ob die Verweisung auf die Bundesbesoldungsordnung A in § 2 des Änderungsvertrags vom 30. Januar 1998 eine bloße Rechtsfolge- oder eine Rechtsgrundverweisung darstellt (vgl. hierzu Senat 5. September 2002 - 8 AZR 620/01 - AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 93 mwN).

    Dabei kann dahinstehen, ob sich arbeitsvertraglich ihr Anspruch darauf konkretisiert hat, nur an Schulen mit einer bestimmten Schülerzahl eingesetzt zu werden und wie sich ein Absinken der Schülerzahlen auswirkt (vgl. hierzu Senat 14. Februar 2002 - 8 AZR 313/01 - 5. September 2002 - 8 AZR 620/01 - AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 93).

  • BAG, 24.06.2004 - 8 AZR 280/03

    Amtszulage einer stellvertretenden Schulleiterin in Sachsen

    Auszug aus BAG, 18.11.2004 - 8 AZR 674/03
    Der arbeitsvertragliche Status der Klägerin war damit nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts der einer Schulleiterin (vgl. 24. Juni 2004 - 8 AZR 280/03 - 20. März 2003 - 8 AZR 77/02 - AP ZPO § 565 Nr. 23 = EzA ZPO 2002 § 563 Nr. 1; 21. Juni 2000 - 5 AZR 805/98 - ZTR 2001, 25).

    Arbeitsvertraglich besteht die Rechtsposition eines Schulleiters mit allen daraus folgenden Ansprüchen aber nach wie vor fort (BAG 24. Juni 2004 - 8 AZR 280/03 - 16. September 1998 - 5 AZR 181/97 - BAGE 89, 376 = AP BGB § 611 Direktionsrecht Nr. 56).

  • BAG, 16.09.1998 - 5 AZR 181/97

    Bestehen eines Arbeitsverhältnisses als Schulleiterin trotz Widerrufs der

    Auszug aus BAG, 18.11.2004 - 8 AZR 674/03
    Arbeitsvertraglich besteht die Rechtsposition eines Schulleiters mit allen daraus folgenden Ansprüchen aber nach wie vor fort (BAG 24. Juni 2004 - 8 AZR 280/03 - 16. September 1998 - 5 AZR 181/97 - BAGE 89, 376 = AP BGB § 611 Direktionsrecht Nr. 56).
  • BAG, 14.02.2002 - 8 AZR 313/01

    Rückgruppierung einer stellvertretenden Schulleiterin

    Auszug aus BAG, 18.11.2004 - 8 AZR 674/03
    Dabei kann dahinstehen, ob sich arbeitsvertraglich ihr Anspruch darauf konkretisiert hat, nur an Schulen mit einer bestimmten Schülerzahl eingesetzt zu werden und wie sich ein Absinken der Schülerzahlen auswirkt (vgl. hierzu Senat 14. Februar 2002 - 8 AZR 313/01 - 5. September 2002 - 8 AZR 620/01 - AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 93).
  • BAG, 20.03.2003 - 8 AZR 77/02

    Bindungswirkung eines zurückverweisenden Revisionsurteils - Verwendung als

    Auszug aus BAG, 18.11.2004 - 8 AZR 674/03
    Der arbeitsvertragliche Status der Klägerin war damit nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts der einer Schulleiterin (vgl. 24. Juni 2004 - 8 AZR 280/03 - 20. März 2003 - 8 AZR 77/02 - AP ZPO § 565 Nr. 23 = EzA ZPO 2002 § 563 Nr. 1; 21. Juni 2000 - 5 AZR 805/98 - ZTR 2001, 25).
  • BAG, 26.04.2001 - 8 AZR 472/00

    Vorläufige Beauftragung eines Lehrers mit höherwertiger Tätigkeit

    Auszug aus BAG, 18.11.2004 - 8 AZR 674/03
    Es handelt sich um eine Eingruppierungsfeststellungsklage, die im öffentlichen Dienst allgemein üblich ist und gegen deren Zulässigkeit nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts keine Bedenken bestehen (zB 26. April 2001 - 8 AZR 472/00 -).
  • BAG, 21.06.2000 - 5 AZR 805/98

    Widerruf des Auftrags, die Geschäfte eines Schulleiters wahrzunehmen

    Auszug aus BAG, 18.11.2004 - 8 AZR 674/03
    Der arbeitsvertragliche Status der Klägerin war damit nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts der einer Schulleiterin (vgl. 24. Juni 2004 - 8 AZR 280/03 - 20. März 2003 - 8 AZR 77/02 - AP ZPO § 565 Nr. 23 = EzA ZPO 2002 § 563 Nr. 1; 21. Juni 2000 - 5 AZR 805/98 - ZTR 2001, 25).
  • LAG Sachsen, 27.08.2003 - 5 Sa 290/02
    Auszug aus BAG, 18.11.2004 - 8 AZR 674/03
    Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 27. August 2003 - 5 Sa 290/02 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 12.03.2008 - 4 AZR 93/07

    Lehrereingruppierung - Funktionsstelle - Änderung der Schülerzahl

    Dementsprechend hat auch der Achte Senat in seiner Entscheidung vom 18. November 2004 (- 8 AZR 674/03 - AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 101) die endgültige Bestellung einer Lehrerin zur Schulleiterin als Veränderung ihres arbeitsrechtlichen Status und eine spätere, erneute Bestellung zur Schulleiterin als irrelevant angesehen, da sie bereits vorher Schulleiterin gewesen sei.
  • LAG München, 30.06.2011 - 4 Sa 1147/10

    Eingruppierung eines leitenden Sportlehrers (in der Truppe) der Bundeswehr

    Ohne das Hinzutreten weiterer Umstände kann ein Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes der schlichten Mitteilung der Vergütungsgruppe eine solche Bedeutung schon deshalb nicht entnehmen, weil der Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes grundsätzlich keine übertarifliche Vergütung, sondern nur das tariflich Zustehende gewähren will (etwa BAG, U. v. 18.11.2004, 8 AZR 674/03, AP Nr. 101 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer - II. 2. a der Gründe, m. w. N. -).
  • LAG Sachsen, 10.03.2006 - 5 (10) Sa 1000/03

    Bestehen eines Anspruchs auf Vergütung nach der Vergütungsgruppe II a

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  • ArbG Düsseldorf, 02.12.2008 - 7 Ca 5089/08

    Endgültige Stellenbesetzung; Ordnungsamt; kollusives Zusammenwirken

    Das BAG hat ebenfalls bereits entschieden (BAG, 18.11.2004 - 8 AZR 674/03), dass die endgültige Bestellung einer Lehrerin zur Schulleiterin als Veränderung ihres arbeitsrechtlichen Status anzusehen ist und eine spätere, zweite Ernennung irrelevant sei.
  • KAG Augsburg, 21.01.2019 - 1 KO 2/18

    Beurteilungsspielraum des Wahlvorstands bei der Bereichszuordnung der

    Beide wollen in diesem Bereich ausschließlich den Normenvollzug (st. Rspr.,vgl. BAG v. 18.11.2004, 8 AZR 674/03, ZTR 2005, 153).
  • Kirchliches Arbeitsgericht Augsburg, 21.01.2019 - 1 KO 2/18

    Beurteilungsspielraum des Wahlvorstands bei der Bereichszuordnung der

    Beide wollen in diesem Bereich ausschließlich den Normenvollzug (st. Rspr.,vgl. BAG v. 18.11.2004, 8 AZR 674/03, ZTR 2005, 153).
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